Grenzvermessungen
• Übertragung von bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte in die Örtlichkeit
• Amtliche Feststellung der bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte
• Erneuerung von zerstörten Grenzpunkten
• Durchführung des Grenztermins mit den Grenznachbarn
Teilungsvermessungen
• Übertragung von bestehenden Flurstücksgrenzen und neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit
• Amtliche Feststellung des Verlaufs der bestehenden Grenzen
• Erneuerung von zerstörten Grenzmarken
• Übertragung der neuen Grenzen in die Örtlichkeit
• Abmarkung der neuen Grenzen
• Durchführung des Grenztermins mit den Grenznachbarn
• Beantragung des Veränderungsnachweises
Gebäudeeinmessungen
• Vermessung des neuen Gebäudes oder Gebäudeanbaues für Aktualisierung des Liegenschaftskatasters
• Ermittlung von Abständen ihres neuen Gebäudes oder Gebäudeanbaus von der Flurstücksgrenze
Gebäudeabsteckungen
• Grobabsteckung
• Feinabsteckung
Amtliche Lagepläne
• Erstellung von amtlichen Lageplänen
• Anlagen zum Bauantrag
Ingenieurvermessungen
Im Rahmen von Ingenieurvermessungen bieten wir folgende Leistungen:
• Lage- und Höhenpläne als Grundlage für sämtliche Planungsarbeiten
• Bauabsteckungen für alle Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau
• Erstellung von Bestandsplänen als Grundlage für zu planende Bauvorhaben sowie als Nachweis für vorhandene Objekte
• Leitungsdokumentationen (alle Medien)
• Setzungsmessungen
• Fassadenmessungen
• Gebäudeinnenaufmaß
• Deformationsmessungen
Checkliste zur Realisierung der Bauvermessungsleistungen
• amtliche Liegenschaftskarte (Flurkarte) oder sonstige Karten
• Auszug aus dem Grundbuch Abt. II, bzw. Notarvertrag zur Eintragung eventuell vorhandener Dienstbarkeiten in den Amtlichen Lageplan
• geplantes Bauprojekt und Angaben zu dessen Einordnung auf dem Grundstück für die Eintragung in den Amtlichen Lageplan und ggf. weitere Informationen
• Unterlagen zu den anliegenden Schmutz- und Regenwasserleitungen (ggf. Gas, Trinkwasser, Strom, Telekommunikation) für die Eintragung in den Amtlichen Lageplan
• nach Erteilung der Baugenehmigung:
• Einsichtnahme in die Baugenehmigung durch den ÖbVI Absteckung
• Mitteilung über die Fertigstellung der Keller-/ bzw. Bodenplatte Einmessung gem. § 74 (8) Brandenburgische Bauordnung (Kontrollmessung) und ggf. Gebäudeeinmessung gem. § 15 (2) Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz
• ggf. Mitteilung über die Fertigstellung des Bauvorhabens an den ÖbVI und Gebäudeeinmessung gem. § 15 (2) Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz (sofern nicht bereits mit Kontrollmessung erledigt).
Die Kosten für die hoheitlichen Vermessungsleistungen berechnen sich nach der gültigen Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGebKO). Sie ist für alle öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlich.
Für Absteckarbeiten werden die Kosten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Für eine Kostenschätzung steht Ihnen unser Sekretariat gern zur Verfügung.